Basiszins für die Bewertung von Beteiligungen und Unternehmen (April 2026)
Der Basiszinssatz für die Bewertung von Beteiligungen und Unternehmen beträgt für den Bewertungsstichtag April 2026 3,500 %. Dieser Satz wird aus zukunftsorientierten Zerobond-Zinssätzen abgeleitet, wobei die Svensson-Methode der Deutschen Bundesbank zur Schätzung verwendet wird. Der Basiszinssatz wird im Rahmen des Ertragswertverfahrens nach IDW S 1 und IDW RS HFA 10 zur Abzinsung der Nettoeinnahmen der Anteilseigner genutzt.